Regelungen zur Facharbeit (FA)
In der Oberstufe bietet insbesondere das Erstellen einer Facharbeit den Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu selbständigem und entdeckendem Lernen und zur Vorbereitung auf die Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens an der Universität. Die Richtlinien der gymnasialen Oberstufe sehen vor, dass die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 12 eine 8 -12seitige Facharbeit schreiben, die den Schwierigkeitsgrad einer Klausur hat und die von ihrer Bewertung her eine Klausur ersetzt. Im Rahmen einer solchen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, ein begrenztes Thema selbständig zu erschließen, Informationen zu recherchieren, auszuwerten, zu strukturieren, methodisch sachgerecht zu arbeiten, Ergebnisse sprachlich angemessen darzustellen und nach formalen Vorgaben zu präsentieren, Überarbeitungen vorzunehmen und Überarbeitungsprozesse auszuhalten. Dabei werden fachspezifisch jeweils unterschiedliche Akzentuierungen gesetzt.
Mittwoch, 2. Januar 2008
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